Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten


Allgemeine Informationen

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.

 

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im BayernPortal:


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Erster Bürgermeister
Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen

Herr Christian Zeißner
Zimmer 3
Telefon 09722 9111-13
Telefax 09722 9111-20