Feuerwehrwesen


Allgemeine Informationen

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

 

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im BayernPortal:

 


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen

Frau Carolin Gold
Zimmer 2
Telefon 09722 9111-11
Telefax 09722 9111-20