Friedhofs- und Bestattungswesen


Allgemeine Informationen

Die Gemeinden erheben für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren auf der Grundlage einer Friedhofsgebührensatzung. Die Gemeinden müssen überdies erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten.

 

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im BayernPortal:


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen

Frau Carolin Gold
Zimmer 2
Telefon 09722 9111-11
Telefax 09722 9111-20