Geburt; Anzeige und Beurkundung


Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus. Die Geburt des Kindes muss vom Standesamt beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist.

 

In der Gemeinde Waigolshausen gibt es kein eigenes Standesamt mehr. Die Aufgaben des früheren Standesamtes Waigolshausen übernimmt seit dem 01.01.2013 das Standesamt des Marktes Werneck. Bei Fragen zu Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt Werneck.

 

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im BayernPortal:


Ansprechpartner

Standesamt des Marktes Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck