Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung


Allgemeine Informationen

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

 

Maßgeblich ist im Ausgangspunkt der einkommen- und körperschaftsteuerrechtliche Gewinn, der allerdings durch Hinzurechnungen bzw. Kürzungen modifiziert wird. Die Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu.

Die Steuer wird in einem gestuften Verfahren festgesetzt.

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Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Steueramt
Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen

Frau Carolin Gold
Zimmer 2
Telefon 09722 9111-11
Telefax 09722 9111-20

Frau Annette Gößmann-Öser
Zimmer 4
Telefon 09722 9111-19
Telefax 09722 9111-20