Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung


Allgemeine Informationen

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Dort werden eingetragen:

 

Auf Antrag erhält jedermann Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Registers.

 

Der Antrag ist bei der Gemeinde - Meldebehörde - zu stellen.

 

Befugt zur Antragstellung ist der Betroffene selbst oder sein gesetzlicher Vertreter. Der Antrag kann nicht durch einen Bevollmächtigten gestellt werden (z.B. durch den Ehegatten oder einen Rechtsanwalt).

 

Für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder zur Überprüfung der Zuverlässigkeit bei einem überwachungsbedürftigen Gewerbe kann die Auskunft auch zur Vorlage bei der Behörde beantragt werden. Sie wird dann der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen hat die Behörde dem Betroffenen Einsicht in die Auskunft zu gewähren.

 

 


Notwendige Unterlagen


Gebühren

13 EUR


Ansprechpartner

Einwohnermelde- und Passamt
Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen

Herr Thomas Drescher
Zimmer 1
Telefon 09722 9111-15
Telefax 09722 9111-20


Formulare

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