Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde


Allgemeine Informationen

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

 

Weitere Informationen können Sie dem BayernPortal entnehmen.

 

 


Ansprechpartner

Steueramt
Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen

Frau Annette Gößmann-Öser
Zimmer 4
Telefon 09722 9111-19
Telefax 09722 9111-20


Formulare

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