Meldebescheinigung; Beantragung


Allgemeine Informationen

Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.

 

Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung.

 

Die Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

 

Auf Antrag kann die Meldebescheinigung weitere Daten umfassen:

 

 

Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.

 

Besondere Hinweise

Zum Nachweis der Wohnung dient neben der Meldebescheinigung auch die amtliche Meldebestätigung. Diese wird bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie enthält nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- und Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung. Außerdem ist in der Meldebestätigung vermerkt, ob es sich um Ihre alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Sie können eine amtliche Meldebestätigung nicht beantragen.


Rechtsgrundlagen


Gebühren


Ansprechpartner

Einwohnermelde- und Passamt
Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen

Herr Thomas Drescher
Zimmer 1
Telefon 09722 9111-15
Telefax 09722 9111-20

Frau Carolin Gold
Zimmer 2
Telefon 09722 9111-11
Telefax 09722 9111-20


Formulare

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