Vaterschaftsanerkennung


Allgemeine Informationen

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

 

In der Gemeinde Waigolshausen gibt es kein eigenes Standesamt mehr. Die Aufgaben des früheren Standesamtes Waigolshausen übernimmt seit dem 01.01.2013 das Standesamt des Marktes Werneck. Bei Fragen zu Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt Werneck.

 

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im BayernPortal:

 


Ansprechpartner

Standesamt des Marktes Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck