Führungszeugnis


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.

 

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im BayernPortal:


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

ca. 2 bis 3 Wochen

Gebühren

13,00 EUR

Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Beziehenden von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfängern, Beziehern des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz) oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird (zur Gebührenbefreiung siehe auch unter "Weiterführende Links").

 

Bei einer elektronischen Antragstellung ist der Nachweis der Mittellosigkeit elektronisch zu erbringen.


Ansprechpartner

Einwohnermelde- und Passamt
Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen

Frau Carolin Gold
Zimmer 2
Telefon 09722 9111-11
Telefax 09722 9111-20


Formulare

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