Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit


Allgemeine Informationen

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung erhebt die Gemeinde Waigolshausen Gebühren für die Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof.

 

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen im BayernPortal:


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen

Frau Carolin Gold
Zimmer 2
Telefon 09722 9111-11
Telefax 09722 9111-20