Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts


Allgemeine Informationen

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

 

Vor der Bestattung muss bei der Gemeinde ein Grabnutzungsrecht beantragt werden.

 

Ein Grabnutzungsrecht endet in der Regel mit dem Ablauf der Nutzungszeit und kann dann für jeweils 5, 10, 15 oder 20 Jahre verlängert werden.

 


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Die Gebühren können Sie der Friedhofsgebührensatzung entnehmen.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen

Frau Carolin Gold
Zimmer 2
Telefon 09722 9111-11
Telefax 09722 9111-20