Aufgrabungsgenehmigung


Allgemeine Informationen

Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis. Eine Sonderform stellen Aufgrabungen nach dem Telekommunikationsgesetz dar. Für diese gelten besondere Regeln.


Rechtsgrundlagen

Richtlinie für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Waigolshausen (Aufbruchrichtlinie)


Notwendige Unterlagen

Antrag auf Aufbruchgenehmigung


Ansprechpartner

Bauamt
Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen

Herr Julian Berlenz
Zimmer 9
Telefon 09722 9111-12
Telefax 09722 9111-20