Meldung von Zählerständen
Mit diesem Dienst haben Sie die Möglichkeit Ihre Zählerstände für Ihre zusätzlichen Gartenwasser- oder Sonderwasserzähler für Eigengewinnungsanlagen (Brunnen- oder Zisternen) an die Gemeinde Waigolshausen zu übermitteln.
Der Zählerstand ist jährlich zum Stichtag (31.12.) bis spätestens 20.01. des darauffolgenden Kalenderjahres an die Gemeinde Waigolshausen zu melden.
Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen richtet sich die Abrechnung nach der in Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Waigolshausen (BGS/EWS) genannten pauschale.
Bitte beachten Sie, dass hiermit nicht die Meldung des Wasserzählerstandes für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön - Maintal - Gruppe gemeint ist.