Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT das Netzausbauvorhaben Fulda-Main-Leitung. Diese neue 380-kV-Leitung soll in Zukunft die Umspannwerke in Dipperz und Mecklar in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrheinfeld in Bayern verbinden. Um weitere Details für den künftigen Leitungsverlauf der Fulda-Main-Leitung zu ermitteln, werden zwischen Dezember 2024 und März 2025 Kartierungen des Bodens im Abschnitt B vorgenommen.
Beauftragte Firmen
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Arcadis Germany GmbH. Die vor Ort tätige Firma kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Art und Umfang der Maßnahmen
Ziel der Bodenkartierung ist es, die Qualität und Zusammensetzung des Untergrundes zu ermitteln. Daraus ergeben sich vor allem wichtige Indikatoren für den zukünftigen Schutz der Erdschichten bei den Bauarbeiten und beim Betrieb der Fulda-Main-Leitung. Dafür werden circa 250 sogenannte Pürckhauer-Sondierungen
durchgeführt. Bei diesen Sondierungen werden mit einem Bohrstock ein bis zwei Meter lange Proben mit einem Durchmesser von 22 Millimetern aus dem Boden entnommen und anschließend untersucht. Flurschäden entstehen bei dieser Art der Untersuchung für gewöhnlich nicht.
Nutzung von Grundstücken
Für die Vermessung kann es notwendig sein nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege zu begehen und zu befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke zu betreten. Dies geschieht ausschließlich zu Fuß. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.
Betroffene Flustücke
Eine Auflistung aller betroffenen Flurstücke mit Gemeinde, Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnenner, -zähler finden Sie im Internet unter: www.tennet.eu/de/fulda-main-leitung-flurstuecke-ortsuebliche-bekanntmachungen
Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Baugrunduntersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten
die Untersuchungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.
Ihr Ansprechpartner
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungen nehmen wir gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an:
Thomas Wagner
T +49 (0)921 50740-2424
E
www.tennet.eu/de/projekte/fulda-main-leitung
Anmeldung Infoletter: tinyurl.com/fulda-main-leitung
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