Die neue Grundsteuer tritt am 01.01.2025 in Kraft
Im Januar 2025 verschickt die Gemeinde die neuen Grundsteuerbescheide entsprechend der zum 01.01.2025 in Kraft tretenden neuen Grundsteuerreform.
Wir bitten Sie, diesen neuen Grundsteuerbescheid der Gemeinde genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass Ihr zur Grundsteuer veranlagtes Grundstück hier richtig eingetragen wurde.
Sollten Sie hier auf Unstimmigkeiten stoßen, raten wir Ihnen bei Fragen oder Einwänden sich direkt an das zuständige Finanzamt Schweinfurt oder Ihren Steuerberater zu wenden. Die Gemeinde kann hier von sich aus keine Änderungen vornehmen. Im Gegenteil, die Gemeinde ist verpflichtet, die vom Finanzamt übermittelten Messbetragsdaten so umzusetzen wie sie das Finanzamt digital an die Gemeinde übermittelt hat. Erst nach evtl. erforderlichen Änderungsvorgaben seitens des Finanzamts kann auch die Gemeinde in einem weiteren Schritt diese Änderungen in den gemeindlichen Datenbestand übernehmen und verarbeiten.
Sie finden auf den neuen Grundsteuermessbescheiden auch die ab 01.01.2025 gültigen Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B. Diese Hebesätze wurden durch den Gemeinderat am 21.11.2024 beschlossen und werden mit der zum 01.01.2025 in Kraft tretenden Hebesatzsatzung festgesetzt. Diese sind bis auf weiteres gültig.
Weitere Informationen rund um das Thema „neue Grundsteuer“ finden Sie auch auf:
www.grundsteuer.bayern.de oder www.bundesfinanzministerium.de
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