Informationen zur Bundestagswahl
Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr in den Wahllokalen statt. In Deutschland ist die Urnenwahl im Wahllokal die bevorzugte Wahlmethode. Ihr zugewiesenes Wahllokal entnehmen Sie bitte der Wahlbenachrichtigung, die bis Ende Januar zugestellt wird. Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten, wenden Sie sich bitte an das Rathaus.
Falls Sie am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen können, haben Sie die Möglichkeit, vorab Briefwahl zu beantragen. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen nach Hause geschickt bekommen möchten, füllen Sie bitte umgehend nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite des Schreibens aus, unterschreiben ihn und senden ihn an das Rathaus zurück. Alternativ können Sie den Antrag auch online über die Gemeindehomepage (hier) stellen. Die Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesendet.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der knappen Vorlaufzeit mit einer Verfügbarkeit der Briefwahlunterlagen erst ab dem 10.02.2025 zu rechnen ist. Ab diesem Datum erfolgt auch der Versand und die Ausgabe der Briefwahlunterlagen. Darüber hinaus können Sie die Briefwahl auch persönlich im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten beantragen. Bringen Sie dazu den ausgefüllten und unterschriebenen Briefwahlantrag sowie Ihren Ausweis mit; eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen ab dem 10.02.2025 sofort ausgehändigt, sodass Sie diese entweder mitnehmen oder direkt vor Ort im Rathaus nutzen können.
Zusätzlich besteht am Montag, den 10. Februar und Montag, den 17. Februar 2025 in der Zeit von 7:30 bis 15:00 Uhr die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen auch außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten abzuholen.
Bitte beachten Sie: Mit der Ausstellung eines Wahlscheins und den entsprechenden Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis vermerkt, dass ein Wahlschein erteilt wurde. Dies bedeutet, dass Sie ohne diesen Wahlschein weder im Wahllokal noch per Briefwahl wählen können. Sollten Ihnen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zugestellt werden, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihr zuständiges Wahlamt.
Unten finden Sie die Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl sowie die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis.
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