Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028
In diesem Jahr findet für die Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern für die Amtsperiode 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Für den Bereich der Gemeinde Waigolshausen sind sechs Schöffenvorschläge in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Vorgangsweise für die Bewerbung
Für die Schöffenwahl 2023 muss erstmals ein einheitliches Bewerbungsformular verwendet werden indem die notwendigen Daten der Bewerber abgefragt werden. Das Bewerbungsformular ist unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen abzurufen oder in der Gemeindeverwaltung bei Herrn Drescher in schriftlicher Form erhältlich. Sie können Ihre Vorschläge bis zum 21. April 2023 schriftlich an die Gemeinde Waigolshausen unter einreichen oder im Rathaus Waigolshausen, Kirchstraße 8, persönlich abgeben.
Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Waigolshausen entscheidet der Gemeinderat.
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