Rathaus Service Portal

Für viele Anträge ist eine persönliche Vorsprache im Rathaus nicht mehr notwendig. Sollte dies im Einzelfall notwendig sein, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.

 

Manche Leistungen sind kostenlos, wie zum Beispiel die Beantragung von Übermittlungssperren. Für andere Leistungen müssen Gebühren entrichtet werden, wie zum Beispiel für die Ausstellung einer Meldebescheinigung. Sie werden bei der Beantragung noch einmal darauf hingewiesen. Die Entrichtung dieser Gebühr erfolgt ebenfalls online, halten Sie deshalb bitte Ihre Kontodaten bereit.

Kasse

Formulare der Kassenverwaltung

Online-Verfahren

Sonstige Formulare

Fundbüro

Fundbüro

 

Sie haben einen Gegenstand verloren? Dann können Sie mit dem nachfolgenden Link unabhängig von Öffnungszeiten nachsehen, ob Ihr verlorener Gegenstand im Fundamt abgegeben wurde.
Fundbüro online

 

Verlustmeldung machen:
Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie telefonisch unter 09722 9111-15 oder per E-Mail ( ) anzeigen. Sollte der Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt beim Fundbüro abgegeben werden, so werden Sie schriftlich benachrichtigt.


Sicherheit
Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Gemeinde Waigolshausen die Firma Komuna GmbH, Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt. Beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt. Die Verbindung wird verschlüsselt.

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Umzuges im Rathaus erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Rathaus aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder mit.

 

Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen. Sie können hier online einen Umzug voranmelden. Möglich ist dies für die Fälle, in der sich der Status der Wohnung nicht ändert und Sie eine neue Wohnung in der gleichen Gemeinde beziehen.


Um eine missbräuchliche Nutzung der Online-Beantragung von Dokumenten oder Bescheinigungen zu verhindern, erfolgt der Versand immer nur an die im Melderegister gespeicherte Anschrift Ihrer Haupt- oder alleinigen Wohnung.


Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.