Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Breitbandausbau

Die Gemeinde Waigolshausen arbeitet intensiv daran, die digitale Infrastruktur zukunftsfähig zu gestalten. Der flächendeckende Ausbau mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen ist ein wichtiger Schritt, um unsere Ortsteile nachhaltig zu stärken – sei es für Privathaushalte, Unternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe.

 

Die Gemeinde Waigolshausen realisiert den Breitbandausbau in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wipfeld im Rahmen eines interkommunalen Projekts. Der Ausbau wird durch das Förderprogramm des Freistaats Bayern unterstützt, das bis zu 90 % der entstehenden Ausbaukosten übernimmt. Ziel ist der flächendeckende Aufbau eines gigabitfähigen Glasfasernetzes zur zukunftssicheren Versorgung unserer Haushalte, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

 

Nachdem die Gemeinde Waigolshausen durch das Bayerische Finanz- und Heimatministerium den Förderbescheid für den Glasfaserbreitbandausbau erhalten hat, konnte am 04.11.2022 der Vertrag über den Ausbau mit der Firma DSLmobil GmbH unterzeichnet werden.

 

In der Gemeinde Waigolshausen wurde der Glasfaserausbau nach der bayerischen Gigabitrichtlinie durch die Firma DSLmobil GmbH weitestgehend abgeschlossen. Damit steht den Bürgerinnen und Bürgern in allen Ortsteilen nun eine moderne Breitbandinfrastruktur zur Verfügung. 

 

Weitere Informationen zum Glasfaseranschluss erhalten Sie direkt auf der Webseite des Unternehmens (www.dslmobil.de). 

 

DSLmobil stellt außerdem das so genannte Supervecroring (VDSL) für alle Eigentümer in Waigolshausen und Theilheim zu Verfügung. In Hergolshausen hat die Deutsche Telekom das Supervectoring ausgebaut mit dem Bandbreiten von bis zu 200 Mbits erreicht werden.

 

Hinweis: Die Gemeinde informiert hiermit neutral über abgeschlossene Infrastrukturmaßnahmen. Eine Wertung oder Empfehlung erfolgt nicht.
 

Für alle Anschlüsse, die im aktuellen Glasfaserausbau noch nicht berücksichtigt werden konnten, nimmt die Gemeinde am Bundesförderprogramm „Gigabitförderung 2.0“ teil.
Sobald es hierzu neue Informationen oder relevante Entwicklungen gibt, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.

 

Bitte beachten Sie: Nicht alle Internetanbieter – insbesondere klassische DSL-Anbieter – können die gleichen Bandbreiten bereitstellen, selbst wenn Glasfaser verfügbar ist. Welche Anbieter an Ihrer Adresse welche Geschwindigkeiten anbieten, erfahren Sie im Breitband-Atlas des Bundes. Als Hilfestellung stellen wir Ihnen nachfolgend die einzelnen Technologien vor:

 

FTTH – Fiber to the Home

= Glasfaser bis in die Wohnung / ins Haus

  • Die Glasfaserleitung reicht direkt bis in die Wohnung des Nutzers.

  • Bandbreite bis zu 1 GBit/s möglich 

FTTB – Fiber to the Building

= Glasfaser bis ins Gebäude

  • Die Glasfaser reicht bis zum Haus, aber nicht bis in jede einzelne Wohnung.

  • Innerhalb des Hauses wird oft mit Kupfer (z. B. Ethernet, VDSL) weitergeleitet.

  • Bandbreite bis zu 1 GBit/s möglich 

FTTC – Fiber to the Curb / Cabinet

= Glasfaser bis zum Straßenverteiler

  • Die Glasfaser endet am Verteilerkasten in der Straße (meist 100–500 m entfernt).

  • Die letzte Strecke bis ins Haus wird über Kupferkabel (z. B. VDSL) überbrückt.

  • Bandbreiten bis zu 200 Mbit/s möglich 

 

 

Alternativ können Sie auch auf den Internetseiten der einzelnen Internetanbieter Ihre Adresse abfragen um herauszufinden, welche Bandbreiten dieser Ihnen zu Verfügung stellen kann. 

 


❓ Häufige Fragen zum Glasfaserausbau

Im Zuge des Glasfaserausbaus erreichen uns täglich zahlreiche Anfragen aus der Bevölkerung. Die häufigsten Fragen und Antworten möchten wir Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung stellen.

Wer erhält einen geförderten Glasfaseranschluss nach der bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)?

Für die oben genannte Förderung wurde jede Adresse in einem Markterkundungsverfahren einzeln betrachtet. Eine Förderung durch den Freistaat ist nach der Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) nur bei Anschlüssen möglich, sofern noch kein Netz vorhanden ist, das zuverlässig 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse übertragen kann.

 

Unter den nachfolgenden Verlinkungen finden Sie Übersichtskarten, welche Anschlüsse einen Breitbandanschluss erhalten:

 

Die geförderten Grundstücke sind in der Karte in rot gekennzeichnet.

Die zusätzlich gegen Eigenbeteiligung erschlossenen Grundstücke sind blau gekennzeichnet

 

Was muss ich für einen geförderten Breitbandanschluss machen?

Im Zuge der Ausschreibung können alle förderfähigen Grundstücke mit einem kostenlosen Glasfaserhausanschluss als auch Grundstücksanschluss versehen werden.

 

Um den Glasfaseranschluss nutzen zu können, ist die Erstellung eines Hausanschlusses nötig. Sofern Sie von einem kostenfreien Glasfaseranschluss profitieren wollen und Ihren Anschluss bislang noch nicht bestellt haben, wenden Sie sich bitte direkt an die von der Gemeinde mit dem Breitbandausbau beauftragte Firma DSLmobil GmbH (Tel.: 0906 204311-29 oder 0906 204311-82).

Wer baut das Glasfasernetz aus?

Die Bayerische Gigabit Richtlinie regelt, dass der Auftrag in einem Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden muss, weshalb die Gemeinden Wipfeld und Waigolshausen diesen an die Firma DSLmobil GmbH vergeben haben.

 

Die Firma DSLmobil hat Ihren Sitz in Asbach-Bäumenheim in Schwaben und hat sich vor allem auf den Internetausbau in ländlichen Regionen spezialisiert. Bereits vor einigen Jahren hat die Firma im Gemeindegebiet Waigolshausen einen Netzausbau realisiert und ist hierdurch bereits in der Lage, ihren Kunden schnellere Bandbreiten (ca. 50.000 Mbit/s) zu ermöglichen, als es andere (größere) Telekommunikationsanbieter derzeit anbieten können. Hierbei wird aktuell auf dem letzten Weg vom Verteilerkasten bis zum Hausanschluss auf die Kupferleitungen der Deutschen Telekom zurückgegriffen.

Ich erhalte diese Übertragungsraten aktuell noch nicht, warum erhalte ich keinen Glasfaseranschluss?

Die Bayerische Gigabitrichtlinie sieht vor, dass nur Anschlüsse gefördert werden können, bei denen in den kommenden 3 Jahren nicht durch den Ausbau privater Netzbetreiber die oben genannten Übertragungsraten erreicht werden können. Im Zuge der Markterkundung hat ein Netzbetreiber angekündigt das vorhandene Netz durch das so genannte „Super-Vectoring“ soweit auszubauen, dass die Anschlüsse, welche nun nicht vom Glasfaserausbau betroffen sind, ebenfalls Übertragungsraten von bis zu 200 Mbit/s erreichen können. Damit fallen diese Anschlüsse aus der Förderung des Freistaates Bayern heraus.

 

Bitte beachten Sie, dass nicht immer alle Anbieter die selben Bandbreiten zu Verfügung stellen können. Welcher Anbieter welche Bandbreiten bei Ihnen zu Verfügung stellen kann, finden Sie im Breitbandatlas. Als Hilfestellung für den Breitbandatlas geben wir Ihnen folgende Information:

FTTH – Fiber to the Home

= Glasfaser bis in die Wohnung / ins Haus

  • Die Glasfaserleitung reicht direkt bis in die Wohnung des Nutzers.

  • Beste Leistung & Zukunftssicherheit, da komplett ohne Kupfer oder Koaxial.

  • Höchste Geschwindigkeiten (mehrere Gbit/s möglich).

FTTB – Fiber to the Building

= Glasfaser bis ins Gebäude

  • Die Glasfaser reicht bis zum Haus, aber nicht bis in jede einzelne Wohnung.

  • Innerhalb des Hauses wird oft mit Kupfer (z. B. Ethernet, VDSL) weitergeleitet.

  • Etwas geringere Leistung als FTTH, aber oft trotzdem sehr schnell.

FTTC – Fiber to the Curb / Cabinet

= Glasfaser bis zum Straßenverteiler

  • Die Glasfaser endet am Verteilerkasten in der Straße (meist 100–500 m entfernt).

  • Die letzte Strecke bis ins Haus wird über Kupferkabel (z. B. VDSL) überbrückt.

  • Geringere Geschwindigkeit und anfälliger für Störungen als FTTH/FTTB.

Ich liege an der geplanten Glasfasertrasse, kann ich mich ebenfalls an das Netz anschließen lassen?

Die Differenzierung in der Bayerischen Gigabitrichtlinie führt dazu, dass an manchen Stellen Lücken in der Erschließung entstehen. Gemeinsam mit dem ausführenden Anbieter konnten wir erreichen, dass jedem Hausbesitzer, der direkt an der Glasfasertrasse liegt und aufgrund der aktuellen oder künftig verfügbaren Bandbreitenversorgung keinen geförderten Anschluss erhält, die Möglichkeit gegeben wird, sich ebenfalls an das Glasfasernetz anschließen zu lassen. Hierbei müssen jedoch die Kosten für den Hausanschluss vom Eigentümer selbst übernommen werden.

Wie geht es für aktuell nicht förderfähige Anschlüsse weiter? - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)

Inzwischen gibt es ein neues Förderprogramm des Bundes. Mit dieser Gigabit-RL 2.0 können die verbleibenden Grundstücke erschlossen werden. Die Gemeinde Waigolshausen das zur Erlangung dieser Förderung erforderliche Markterkundungsverfahren durchgeführt und einen entsprechenden Förderantrag beim Bund eingereicht. Nach der Bewilligung der Förderung muss in einem weiteren Ausschreibungsverfahren erneut ein Anbieter zum Ausbau des Glasfasernetzes ermittelt werden. Die beiden Verfahren BayGibitR und Gigabit-RL 2.0 sind getrennt voneinander zu betrachten. Daher ist nicht zu erwarten, dass die durch Gigabit-RL 2.0 förderfähigen Hausanschlüsse direkt in einem Zuge mit dem Aubau im Zusammenhang mit der BayGigabitR ausgebaut werden kann.

 

Die Förderfähigen Anschlüsse finden Sie auf dieser Übersicht. 


 Für weitere Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Defibrillator

Defibrillator am Standort Feuerwehrhaus Waigolshausen 
 
Der Defibrillator ist selbsterklärend und kann zu jeder Tages- und Nachtzeit abgeholt werden, um Leben zu retten.
 
Sponsoren, die zur Beschaffung des Defibrillators beigetragen haben: Sponsorenliste
Defibrillator

Newsletter

Unser kostenloser Newsletter erreicht Sie 1 x monatlich und wird Sie über alles wichtige rund um Waigolshausen informieren.

 

Darin enthalten sind zum Beispiel Veranstaltungen und wichtige Meldungen.

 

Natürlich können Sie das Abonnement des Newsletters jederzeit und ohne anfallende Kosten beenden.

Gemeinde Waigolshausen

Kirchstraße 8

97534 Waigolshausen

 

Tel: 09722 9111-0

Fax: 09722 9111-20

E-Mail:

 

Öffnungszeiten

Montag:ganztags geschlossen
Dienstag:

07:30 - 12:00 Uhr

14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch:07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:

07:30 - 12:00 Uhr

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag:07:30 - 12:00 Uhr
 

 

Für Dienstleistungen im Rathaus vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Für viele Dienstleistungen im Bürgerservice können Sie Termine online vereinbaren. In allen anderen Bereichen bitten wir Sie, sich telefonisch an den entsprechenden Ansprechpartner zu wenden.