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Projektwebsite: Windvorranggebiet WK 13 Waigolshausen - Bergrheinfeld

Lageplan

Um die Energiewende voranzutreiben, weisen die Regionalen Planungsverbände potenzielle Gebiete für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen aus. In Bayern sind sogenannte Vorranggebiete für Windenergie Flächen, die gezielt für die Nutzung der Windkraft ausgewiesen werden, da sie sich aufgrund ihrer Lage und Beschaffenheit besonders gut eignen. Innerhalb dieser Gebiete hat die Windenergienutzung Vorrang gegenüber anderen raumbedeutsamen Nutzungen, sofern diese mit dem Windkraftbetrieb vereinbar sind.

 

Auf den Gemarkungen der Gemeinden Waigolshausen und Bergrheinfeld hat der Regionale Planungsverband Unterfranken das Windvorranggebiet „WK 13“ ausgewiesen.

 

In Bayern wurde die bisher geltende sogenannte „10H-Regelung“ für Windvorranggebiete überarbeitet. Seit 2023 ist die Errichtung von Windenergieanlagen auf bereits ausgewiesenen Vorranggebieten möglich, ohne dass die betroffene Kommune unmittelbar Einfluss auf Standortwahl, Anzahl oder Mindestabstände nehmen kann.

 

Gemeinsame kommunale Initiative

Die Gemeinden Waigolshausen und Bergrheinfeld möchten die Entwicklung eines Windparks im Bereich des Vorranggebiets WK 13 aktiv gestalten und selbst steuern. Ziel ist es, die Planung im Einklang mit den örtlichen Gegebenheiten und Interessen der Bevölkerung voranzutreiben.

 

Seit Mitte 2022 betreiben beide Gemeinden daher gemeinsam mit dem unabhängigen Beratungsunternehmen endura kommunal ein sogenanntes Flächenpooling. Dabei stellen mehrere Grundstückseigentümer ihre Flächen gemeinsam für die Nutzung durch Windkraftanlagen zur Verfügung – anstatt einzeln zu verhandeln oder zu planen. Dieses Modell gilt als besonders gerecht, effizient und akzeptanzfördernd, da die Steuerung weiterhin bei den Kommunen liegt und so unter anderem Mindestabstände zur Wohnbebauung besser berücksichtigt werden können.

 

Weitere Informationen zum Flächenpooling finden Sie auf der Projektwebsite der Firma endura kommunal.

 

Insgesamt konnten rund 80 % der Gesamtfläche des Vorranggebiets WK 13 für das gemeindliche Flächenpooling gesichert werden.

 

Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens haben sich die Gemeinden Waigolshausen und Bergrheinfeld für die Prokon Regenerative Energien eG als Projektentwickler des Windparks WK 13 entschieden.

 

Prokon wurde 1995 gegründet und hat sich auf die Entwicklung, Planung, Finanzierung und den Betrieb von Windparks spezialisiert. Der Unternehmenssitz befindet sich in Itzehoe (Schleswig-Holstein). Prokon betreibt Windparks nicht nur in Deutschland, sondern auch in Polen und Finnland.

 

Einige wenige Flächeneigentümer haben sich dazu entschieden, nicht am kommunalen Flächenpooling teilzunehmen und parallel mit einem weiteren Projektierer, dem norwegischen Staatskonzern Statkraft, verhandelt, der auf deren Flächen ebenfalls ein Windkraftprojekt plant. Da die Gemeinden hierauf keine unmittelbare Steuerungsmöglichkeit haben, wurden im Vorranggebiet WK 13 zunächst zwei separate Projekte gestartet. Inzwischen kooperieren Prokon und Statkraft jedoch eng miteinander. Dadurch konnte unter anderem erreicht werden, dass die ursprünglich von Statkraft näher an Waigolshausen geplanten Windenergieanlagen nun mindestens 950 Meter von der Ortsbebauung entfernt errichtet wird. Die von Prokon geplanten Anlagen halten alle Mindestabstände von über 1.000 Metern ein, was eine zentrale Vorgabe im Ausschreibungsverfahren war.

 

 

Die Zusammenarbeit der beiden Unternehmen bietet erhebliche Vorteile:

  • Das Projekt kann schneller realisiert werden,

  • Gutachten, Umspannwerk und sogar die Baugenehmigung können gemeinsam beantragt und genutzt werden,

  • Dadurch werden Planungszeiten und Kosten reduziert

 

Auf dieser Website informieren wir regelmäßig über den aktuellen Stand des Windenergieprojekts WK 13 sowie über weitere Schritte auf dem Weg zur Umsetzung.

Projektstand zum 30.10.2025: Bauantrag gestellt

Der Genehmigungsantrag wurde von den beiden Projektierern Prokon (für das gemeindliche Flächenpooling) und Statkraft (für zwei Windkraftanlagen auf Flächen von Eigentümern, die nicht am Flächenpooling teilnehmen) noch vor Außerkrafttreten der EU-Notfallverordnung beim Landratsamt Schweinfurt eingereicht. Der Antragseingang wurde am 08. Juli 2025 bestätigt. Das Landratsamt hat im Anschluss, wie zu erwarten war, weitere Gutachten angefordert.


Aktuell ist die Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Windkraftvorranggebiet vorgesehen. Sobald die Regionalplanung der Regierung von Unterfranken, welche das bestehende Windkraftvorranggebiet 13 in nördlicher Richtung (Garstadt/Bergrheinfeld) erweitert, abgeschlossen ist, ist eine zusätzliche Windkraftanlage geplant. Dieses ergänzende Verfahren für diese sechste Anlage wurde auf Bitte des Landratsamtes zunächst ruhend gestellt, bis der Regionalplan für verbindlich erklärt wird.


Die für das Baugrundgutachten erforderlichen Feldarbeiten (Rammkernsondierungen) wurden in den ersten beiden Oktoberwochen 2025 durchgeführt. Das Baugrundgutachten selbst kann nachgereicht werden, sodass die Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange bereits im Anschluss starten kann.


Nach der Erklärung der Vollständigkeit der Unterlagen durch das Landratsamt Schweinfurt wird mit einer Verfahrensdauer von etwa vier Monaten gerechnet. Sollte eine Fachbehörde für ihre Stellungnahme länger als die vorgesehenen vier Wochen benötigen oder zusätzliche Unterlagen anfordern, kann es zu Verzögerungen kommen.


Voraussichtlich wird die Genehmigung im Februar 2026 beziehungsweise im ersten Quartal 2026 erteilt. Danach folgt die Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur im Mai 2026, mit einem möglichen Zuschlag im Juni 2026.

Der Baubeginn mit den Erdarbeiten ist aktuell für das erste Quartal 2027 geplant, während die Errichtung der Windenergieanlagen im dritten und vierten Quartal 2027 vorgesehen ist.


Die Inbetriebnahme der Anlagen wird nach heutigem Stand zwischen dem vierten Quartal 2027 und dem ersten Quartal 2028 erwartet.

 

 

 

 

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