Reisepass
Allgemeine Informationen
Der elektronische Reisepass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr
Hinweise:
- Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
- Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht (mehr) möglich ist.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter (z. B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer
- Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig
- Zur Prüfung der Identität muss der Passbewerber (also auch der Minderjährige) grundsätzlich persönlich bei der Passbehörde erscheinen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen im BayernPortal:
- Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
- Reisepass; Auskunft über den Bearbeitungsstand
- Reisepass; Beantragung
Notwendige Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
- bei Passbewerbern unter 18 Jahren:
bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll
- bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
Bearbeitungsdauer
mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Rathaus abholen können; im Expressverfahren in der Regel 3-4 WerktageGebühren
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 60,00 EUR
- vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
- Änderung eines Passes/vorläufigen Passes: 6,00 EUR
- Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
- Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR
Verdoppelung der Gebühren:
- Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
- Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
Ansprechpartner
Einwohnermelde- und PassamtKirchstr. 8
97534 Waigolshausen
Herr Thomas Drescher
Zimmer 1
09722 9111-15
09722 9111-20
Frau Carolin Gold
Zimmer 2
09722 9111-11
09722 9111-20
Formulare
- Reisedokumente für Kinder (Online-Verfahren)
- Statusabfrage für Pass oder Personalausweis
- Verlusterklärung eines Dokumentes
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses