Veräußerung des gemeindlichen Wohnbaugrundstücks Fl.-Nr. 246 (Frankenstraße 13)
Die Gemeinde Waigolshausen beabsichtigt, das Wohnbaugrundstück mit der Flurnummer 246 (Gemarkung Waigolshausen, Anschrift: Frankenstraße 13) im Wege einer öffentlichen Ausschreibung zur Abgabe von Kaufpreisangeboten zu veräußern. Das attraktive Grundstück verfügt über eine Gesamtfläche von 657 m² und bietet idealen Raum für die Realisierung eines individuellen Wohnbauprojekts.
Das Mindestgebot für das Baugrundstück wurde vom Gemeinderat auf 165 € pro Quadratmeter festgesetzt. In diesem Betrag sind die Erschließungskosten für die Herstellung von Straße, Wasserversorgung und Kanalisation enthalten.
Da für den betreffenden Bereich kein qualifizierter Bebauungsplan existiert, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit und Bebaubarkeit von zukünftigen Vorhaben ausschließlich nach der Umgebungsbebauung gemäß § 34 des Baugesetzbuches (BauGB). Ein Neubau fügt sich demnach in die nähere Umgebung ein, wenn er sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche an den bereits bestehenden Anwesen in der Frankenstraße und der Frühlingstraße orientiert.
Der Verkauf des Grundstücks erfolgt im notariellen Kaufvertrag unter Vereinbarung einer verbindlichen Bauverpflichtung innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Nähere Auskünfte zu den genauen Modalitäten, Fristen und vertraglichen Details dieser Bauverpflichtung erteilt die Gemeinde Waigolshausen auf Anfrage.
Verfahren und Bedingungen zur Gebotsabgabe: Interessenten werden hiermit formlos zur Abgabe von schriftlichen Kaufpreisangeboten (ausgewiesen in €/m²) aufgefordert. Die Angebote sind in einem verschlossenen und deutlich mit der Aufschrift „Angebot für Frankenstraße 13 in Waigolshausen“ gekennzeichneten Umschlag bis spätestens 05.08.2026 bei der Gemeinde einzureichen.
Die Gemeinde Waigolshausen weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten handelt. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem der eingehenden Gebote den Zuschlag zu erteilen. Ein Zwischenverkauf sowie Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Vorsorglich wird mitgeteilt, dass seitens der Gemeinde als Verkäuferin im Erfolgsfall keine Maklerprovision übernommen oder entrichtet wird. Im Sinne des Datenschutzes werden im Zuge sowie nach Abschluss des Verkaufsverfahrens keinerlei Auskünfte über den letztlichen Erwerber erteilt. Die Gemeinde behält sich zudem das Recht vor, im Bedarfsfall auch Angebote zu berücksichtigen, die nicht frist- oder formgerecht eingehen.
Für baurechtliche Fragen, detaillierte Auskünfte zum Grundstück oder zur vertraglichen Bauverpflichtung steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Waigolshausen unter der Telefonnummer 09722 9111-14 oder per Email gerne zur Verfügung.
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