Flurneuordnung Hergolshausen 2 - Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer,
sehr geehrte Damen und Herren,
in den Verhandlungen der letzten Monate hat die Teilnehmergemeinschaft mit den einzelnen Grundstückseigentümern die Neuverteilung besprochen. Auf dieser Grundlage hat die Vorstandschaft die Neuordnung der Grundstücke geplant. Ihre Wünsche wurden berücksichtigt, soweit nicht berechtigte Ansprüche anderer Teilnehmer und deren wertgleiche Abfindung berührt waren.
Damit ist der wichtigste Abschnitt dieses Verfahrens erreicht: Die Grenzen der neuen Flurstücke können in die Örtlichkeit übertragen werden. Ich möchte Ihnen dazu im Folgenden einige Informationen weitergeben.
Eine Neuverteilung ist i.d.R. ein einmaliges Ereignis einer bewirtschaftenden Generation. Ich bitte Sie daher, beim Beginn der Bewirtschaftung der neuen Flächen ggf. das Gespräch mit dem Vorbewirtschafter zu suchen, auch um eventuelle förderrechtliche Probleme vorzubeugen.
Mit der anhängten Projektinfo bekommen Sie einen Einblick in den weiteren Ablauf des Verfahrens und die rechtlichen Folgen der bevorstehenden „vorläufigen Besitzeinweisung“.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kaiser
Vorsitzender des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 2
am Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40 · 97082 Würzburg
Telefon 0931 4101-0 · Fax 0931 4101-250
www.landentwicklung.bayern.de
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