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Rathaus digital

Die „Rathaus Digital“-Dienstleistungen bieten Ihnen zahlreiche Services, die Sie bequem online nutzen können – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Viele Behördengänge lassen sich so schnell und unkompliziert digital erledigen.
 

In einigen Fällen ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben weiterhin eine persönliche Vorsprache im Rathaus oder eine Unterschrift erforderlich. Die entsprechenden Hinweise finden Sie direkt im jeweiligen Online-Verfahren. Je nach Vorgang können Sie die anfallenden Gebühren unmittelbar online bezahlen – beispielsweise per PayPal oder Lastschrift. So sparen Sie Zeit und erledigen vieles flexibel und stressfrei.

 

Sollten Sie dennoch eine persönliche Vorsprache im Rathaus wünschen oder sollte diese erforderlich sein (z. B. bei der Beantragung eines Personalausweises), können Sie für die Leistungen des Bürgerbüros bequem online einen Termin vereinbaren.

 

 

Für Termine bei anderen Fachabteilungen bitten wir Sie, diese telefonisch mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner zu vereinbaren.

 

Auch das Landratsamt Schweinfurt bündelt seine digitalen Leistungen an einem zentralen Ort – alle Online-Dienste finden Sie hier:

 

 

Nachfolgend finden Sie alle "Rathaus Digital"-Dienste der Gemeinde Waigolshausen und anderer Behörden:


 

Ausweise und Dokumente

Ausweise und Dokumente

 

Personalausweis oder Reisepass

Statusabfrage für beantragte Ausweisdokumente

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Wenn Sie einen Ausweisdokument beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren. Hierzu benötigen Sie die Ausweisnummer und das Ausstellungsdatum Ihres Dokuments. In der Regel erhalten Sie diese Informationen bei der Antragstellung auf einem gesonderten Schreiben oder auf Ihrer Rechnung (Ausstellungsdatum = Rechnungsdatum).

 

Verlusterklärung eines Ausweisdokumentes

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen. Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.

 

Vollmacht zur Abholung eines Ausweisdokumentes

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Mit dieser Vollmacht können Sie eine andere Person mit der Abholung Ihres Ausweisdokumentes beauftragen.

 

Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter zur Ausstellung eines Ausweisdokumentes

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen


Für die Ausstellung eines Ausweisdokumentes bei Minderjährigen benötigen wir die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (auch wenn diese zusammenleben). Die Einwilligung stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und das Dokument korrekt ausgestellt werden kann.

 

Antrag auf Befreiung der Ausweispflicht gemäß Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen


Nach dem Personalausweisgesetz (PAuswG) können Personen unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Ausstellung eines Personalausweises befreit werden. Ein entsprechender Antrag muss schriftlich gestellt werden, damit die Befreiung offiziell geprüft und erteilt werden kann.

 

 

Führungszeugnis

Beantragung eines Führungszeugnises

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses hier beantragen.

 


Meldewesen

Meldewesen

 

Wohnsitzanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Mit diesem Service haben Sie die Möglichkeit sich voll elektronisch bei der Gemeidne Waigolshausen anzumelden. Die Meldebescheinigung erhalten Sie in diesem Fall per Email. Die entsprechenden Änderungsaufkleber für Ihren Ausweis und Reisepass erhalten Sie postalisch. Eine Vorsprache im Rathaus ist nicht mehr erforderlich

 

Erforderlich: elektronischer Personalausweis oder eID-Karte sowie eine BayernID oder BundID

 

Anmeldung einer Nebenwohnung in der Gemeinde

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Dieser Service stellt lediglich eine Voranmeldung dar. Nach der aktuellen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und diese entweder persönlich oder postalisch an die Gemeinde übermitteln.

 

Voranmeldung Statuswechsel (Wechsel von Haupt- bzw. Nebenwohnungen)

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen


Dieser Service stellt lediglich eine Voranmeldung dar. Nach der aktuellen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und zur Änderung Ihrer Ausweisdokumente noch einmal persönlich das Rathaus aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu alle gültigen Ausweisdokumente mit.

 

Abmeldung einer Nebenwohnung

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Dieser Service stellt lediglich eine Vormerkung dar. Nach der aktuellen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und diese entweder persönlich oder postalisch an die Gemeinde übermitteln.

 

Abmeldung ins Ausland

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Wenn Sie ins Ausland umziehen, ist eine Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde erforderlich.

 

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen


Als Wohnungsgeber (Vermieter oder Hausverwaltung) können Sie den Ein- oder Auszug einer meldepflichtigen Person (eines Mieters) auch online bestätigen.

 

 

Vollmacht Wohnsitzänderung

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Sollten Sie Ihre Wohnsitzänderung nicht persönlich durchführen können, haben SIe hier die Möglichkeit eine andere Person mit der Änderung zu beauftragen.

 

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Wenn ein minderjähriges Kind umzieht, benötigen wir gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten. Diese Einverständniserklärung stellt sicher, dass der Umzug des Kindes korrekt gemeldet und alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

 

 

Auskünfte oder Bescheinigungen aus dem Melderegister

Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen


Die einfache Meldebescheinigung dient zur Bestätigung des aktuellen oder eines früheren Wohnsitzes in Waigolshausen.

 

Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen


Die erweiterte Meldebescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung über bestimmte im Melderegister gespeicherte Daten, die zur Vorlage bei Behörden (z.B. Standesamt bei Eheschließung) benötigt wird. Der Unterschied zur einfachen Meldebescheinigung besteht darin, dass die erweiterte Meldebescheinigung neben den Angaben zum Wohnsitz zusätzlich weitere Daten (z. B.  Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion usw.) enthalten kann.

 

Beantragung einer Meldebescheinigung zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Über diesen Service können Sie eine kostenfreie Meldebescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen.

 

Einfache Melderegisterauskunft

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen


Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, eine Melderegisterauskunft zu beantragen.

 

 

Auskunfts- oder Übermittlungssperren

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen


Mit einer Übermittlungssperre können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten ausschließen.

 

Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssprerre

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.

Bitte bringen Sie die erforderlichen Dokumente mit (z.B. Polizeianzeige, Gerichtsurteil, usw.).

 

 


Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

Straßenverkehr

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO)

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Wenn Sie gemeindliche Straßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO).

 

Antrag auf Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Wenn Sie gemeindliche Straßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis. Dies gilt insbesondere auch für die Aufstellung eines Container.

 

Antrag auf Parkausweis für Schwerbehinderte

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen


Mit der Eintrag der Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis oder versorgungsärztliche (nicht: hausärztliche) Feststellung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales können Sie hier einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen.

 

Antrag auf Einrichtung einer Parkplatzabsperrung für einen Umzug in Halteverbotszonen

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Sofern Sie eine Parkplatzabsperrung für einen Umzug in Halteverbotszonen benötigen, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich.

 

Antrag auf Erlaubnis zur Plakatierung

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Für die Plakatierung wird in der Gemeinde Waigolshausen eine Genehmigung benötigt.

 

Antrag auf Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 29 Abs. 2 StVO

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen ist gemäß § 29 Abs. 2 StVO eine Genehmigung erforderlich. Mit dem Antrag wird geprüft, dass die Durchführung sicher und rechtlich zulässig ist.

 

 

 

Gaststättenrecht und Veranstaltungen

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen


Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.

 

Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.

 

Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Sperrzeit und Nachtruhe

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

 

Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit und Nachtruhe

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

 

Veranstaltung für die Homepage der Gemeinde melden

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Über den Veranstaltungsmelder können Veranstaltungen auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden.

 

 

Fischereiwesen

Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

 

 

Feuerwehrwesen

Antrag auf Erstattung von Leistungen beim Feuerwehrdienst

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen


Als Arbeitgeber können Sie die Erstattung von Leistungen beantragen, die einem/einer Arbeitnehmer/in weitergezahlt wurden, während diese/r Feuerwehrdienst geleistet hat oder eine Verdienstbescheinigung online übermitteln.

 

Antrag auf Erstattung bzw. Zuschuss für Feuerwehrstiefel

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Feuerwehrdienstleistende können sich die Anschaffungskosten für selbst beschaffte Feuerwehrstiefel erstatten lassen bzw. hierfür einen Zuschuss erhalten. 

 

Aufnahmeantrag Freiwillige Feuerwehr

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

 

Fundwesen

Fundbüro online

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen


Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben können Sie dem Fundbüro eine Verlustmeldung übermitteln.

 


Bildung, Gesundheit und Gesellschaft

Bildung, Gesundheit, Gesellschaft und Soziales

 

Bildung

Antrag auf Gastschulbesuch

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

 

Volkshochschulkurse

Für Sie zuständig: VHS Schweinfurt, Gemeinde Waigolshausen

 

Volkshochschulen (VHS) sind Einrichtungen der öffentlichen Erwachsenenbildung. Die große Bandbreite der Angebote ist ausgerichtet an den Orientierungs-, Bildungs- und Qualifizierungsinteressen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

 

 

Vereine

Änderungen Vereinsverzeichnis

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Über dieses Formular haben Sie die Möglichkeit, uns Neueintragungen, Löschungen oder Änderungen für das Vereinsregister auf unserer Homepage 

 

 

Soziales

Deutsche Rentenversicherung - Beratungstermin vereinbaren

Für Sie zuständig: Deutsche Rentenversicherung


Sie können sich auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung über viele Themen online informieren. Sie können einen Beratungstermin online vereinbaren und viele Leistungen der Deutschen Rentenversicherung bequem von zu Hause erledigen.

 

Deutsche Rentenversicherung - Online-Rechner

Für Sie zuständig: Deutsche Rentenversicherung


Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen einige Berechnungsprogramme an. So können Sie beispielsweise mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen, den regulären Beginn und die Höhe Ihrer Altersrente ermitteln.

 

Wohngeld - Antrag auf Mietzuschuss

Für Sie zuständig: Landratsamt Schweinfurt


Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten.

 


Finanzen und Steuerwesen

Finanzen, Steuern und Abgaben

 

Allgemeines Finanzwesen

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Hier können Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

 

Antrag auf Stundung/Aussetzung der Vollziehung

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gemeinde nicht nachkommen können, haben Sie hier die Möglichkeit die Stundung von Forderungen, die Aussetzung der Vollziehung oder den Erlass von Ansprüchen zu beantragen.

 

 

Steuern

Zustellvollmacht für Steuerbescheide

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Hier können Sie eine Zustellvollmacht für gemeindliche Steuerbescheide erteilen.

 

Erklärung über einen Eigentumswechsel

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Hier können Sie einen Eigentumswechsel erklären.

 

Anmeldung eines Hundes (Hundesteuer)

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Mit dieser Leistung können Sie Ihren Hund für die Hundesteuer anmelden.

 

Abmeldung eines Hundes (Hundesteuer)

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Mit dieser Leistung können Sie Ihren Hund für die Hundesteuer abmelden.

 

Antrag auf Ausstellung einer neuen Hundesteuermarke

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Mit dieser Leistung können Sie eine neue Hundesteuermarke beantragen.

 

 

Entwässerung

Antrag auf Abrechnung eines zusätzlichen Wasserzählers für die Eigengewinnungsanlagen (Brunnen oder Zisternen)

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Für Eigengewinnungsanlagen wie Brunnen oder Zisternen kann die Abrechnung durch ein zusätzlicher Wasserzähler beantragt werden. Der Antrag ermöglicht eine separate Abrechnung des selbst gewonnenen Wassers und stellt sicher, dass der Verbrauch korrekt erfasst wird.

 

 

Meldung von Zählerständen

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Bei der Verwendung von separaten Wasserzählern für Gartenwasser, Zisternenwasser, Brunnenwasser ist eine Meldung der Zählerstände erforderlich.

 

Antrag zum Einbau eines Gartenwasserzählers

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Das durch die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung bereitgestellte Wasser können Sie auch zur Gartenbewässerung nutzen. Mit Hilfe eines Gartenwasserzählers haben Sie die Möglichkeit Abwassergebühren zu sparen.

 

 

 

Förderwesen

Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Herstellung einer Regenwassernutzungsanlage

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Die Gemeinde Waigolshausen unterstützt durch Ihre Förderrichtlinie den Einbau von Regenwassernutzungsanlagen.

 

 


Gewerbe

Gewerbe

Gewerbeanzeige bzw. -meldungen

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Sie können diesen Dienst zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Eine Vorsprache im Rathaus ist nicht mehr erforderlich.

 

Gewerbezentralregisterauskunft

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.

 

Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Mit dieser Leistung können Sie eine Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter beantragen.

 

Antrag auf Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Sie können im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung die Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine stellvertretende Person beantragen.

 

Antrag auf Festsetzung eines Marktes

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.

 


Politik und Wahlen

Politik und Wahlen

Internetwahlschein (Briefwahl online)

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.

 

Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Wenn Sie bei Wahlen mithelfen möchten, können Sie sich auch online melden bzw. bewerben.

 

Ratsinformationssystem (RIS)

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Über Bürger- und Ratsinformationssysteme haben Sie die Möglichkeit, Informationen über die kommunalen Gremien online abzurufen.

 

Anmeldung zur Bürgersprechstunde

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Mit diesem Online-Verfahren können Sie einen Termin beim ersten Bürgermeister anfragen.

 

Bürgerantrag

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ (Bürgermeister oder Gemeinderat) verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit zu befassen.

 


Standesamt und Friedhofsverwaltung

Standesamt und Friedhofsverwaltung

 

Friedhofswesen

Einverständniserklärung zur Beisetzung in eine Grabstätte

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein. Sofern die Beisetzung in einer vorhandenen Grabstätte erfolgen soll, benötigt die Gemeinde eine Einverständniserklärung des Inhabers des Nutzungsrecht.

 

Erklärung über die Umschreibung eines Grabnutzungsrechts

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein. Sofern dieses Nutzungsrecht umgeschrieben werden soll bzw. muss, kann die Umschreibung über diesen Dienst erklärt werden.

 

Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Die Gemeinde Waigolshausen hat in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen. Mit dieser Online-Dienstleistung kann diese Genehmigung für das Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragt werden.

 

 

Standesamt

Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen

Für Sie zuständig: Standesamt des Markt Werneck

 

Wenn Sie einen Nachweis über eine Geburt, eine Eheschließung oder den Tod einer Person benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Personenstandsurkunde beantragen. Sofern die Geburt, die Eheschließung oder der Tod im Gebiet der Gemeinde Waigolshausen liegt, ist hierfür das Standesamt des Marktes Werneck zuständig. Mit Hilfe dieses Online-Dienstes können Sie Personenstandsurkunden (z.B. Geburts- Heirats- oder Sterbeurkunden) online bestellen.

 

Anzeige einer Geburt

Für Sie zuständig: Standesamt des Markt Werneck

 

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Sofern die Geburt im Gebiet der Gemeinde Waigolshausen liegt, ist hierfür das Standesamt des Marktes Werneck zuständig.

 

Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes

Für Sie zuständig: Standesamt des Markt Werneck

 

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben. Sofern die Geburt im Gebiet der Gemeinde Waigolshausen liegt, ist hierfür das Standesamt des Marktes Werneck zuständig.

 

Beantragung einer Bescheinigung über die Anzeige eines Sterbefalls

Für Sie zuständig: Standesamt des Markt Werneck

 

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen. Sofern der Tod im Gebiet der Gemeinde Waigolshausen liegt, ist hierfür das Standesamt des Marktes Werneck zuständig.

 

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

Für Sie zuständig: Standesamt des Markt Werneck

 

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Sofern die Eheschließung durch den Ersten Bürgermeister der Gemeinde vollzogen werden soll, ist hierfür das Standesamt des Marktes Werneck zuständig.

 


Wohnen und Bauen

Bauen, Wohnen und Leben

 

Bauen

Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.

 

 

Anzeige über die Fertigstellung eines Bauvorhabens

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Nach Abschluss eines Bauvorhabens muss die Fertigstellung gemäß den geltenden Vorschriften gemeldet werden. Die Anzeige stellt sicher, dass das Bauvorhaben offiziell erfasst und alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

 

 

Zum Online-Verfahren

Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre bei verfahrensfreien Bauvorhaben

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Bodenrichtwerte Bayern

Bebauungspläne

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt

 

Auf der Seite des Landratsamtes Schweinfurt finden Sie die Bebauungspläne für das Gemeindegebiet Waigolshausen.

 

Erklärung zum Ausbau eines Dachgeschosses

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Kostenübernahme für die Verlegung eines Hausanschlusses/Abwasser

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

 

Anforderung amtlicher Lageplan zur Bauvorlage

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" wird häufig zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt. Dieser kann beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.

 

Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Wenn eine Firma öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung der Gemeinde beantragen.

 

 

Bürger-Geoinformationssystem

Für Sie zuständig: Landratsamt Schweinfurt

 

 

Leben

Änderungsmeldung Müllgefäße

Für Sie zuständig: Landratsamt Schweinfurt

 

Die Abfallentsorgung wird von vom Landratsamt Schweinfurt wahrgenommen. Sofern Sie eine Änderung der Müllgefäße benötigen oder erstmalig Müllgefäße beantragen wollen, können Sie dies über diesen Online-Dienst beantragen.

 

Abfall-App des Landkreises Schweinfurt

Für Sie zuständig: Landratsamt Schweinfurt

 

Die Abfallentsorgung wird von vom Landratsamt Schweinfurt wahrgenommen. Über die Leerung der Müllgefäße können Sie sich mit der Abfall-App informieren.

 


Icon-Antraege online

Weitere Online-Vorgänge oder Formulare

Bescheid-Widerspruch

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Mit Hilfe dieses Online-Dienstes können Sie einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Gemeinde Waigolshausen einlegen.

 

Mängelmelder

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen


Mit dem Mängelmelder können vorhandene Mängel im Ortsgebiet einfach, sicher und schnell online gemeldet werden.

 

Sicheres Kontaktformular

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Mit dem Sicheren Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit verschlüsselt mit uns in Verbindung zu treten.

 

Anfrage auf Grundlage von Informationsrechten

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO

Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen

 

 

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).


Zentrale Onlineportale

BayernPortal

 

  

 

BayernApp

 

 

Defibrillator

Defibrillator am Standort Feuerwehrhaus Waigolshausen 
 
Der Defibrillator ist selbsterklärend und kann zu jeder Tages- und Nachtzeit abgeholt werden, um Leben zu retten.
 
Sponsoren, die zur Beschaffung des Defibrillators beigetragen haben: Sponsorenliste
Defibrillator

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Gemeinde Waigolshausen

Kirchstraße 8

97534 Waigolshausen

 

Tel: 09722 9111-0

Fax: 09722 9111-20

E-Mail:

 

Öffnungszeiten

Montag:ganztags geschlossen
Dienstag:

07:30 - 12:00 Uhr

14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch:07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:

07:30 - 12:00 Uhr

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag:07:30 - 12:00 Uhr
 

 

Für Dienstleistungen im Rathaus vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Für viele Dienstleistungen im Bürgerservice können Sie Termine online vereinbaren. In allen anderen Bereichen bitten wir Sie, sich telefonisch an den entsprechenden Ansprechpartner zu wenden.