Rathaus digital
Die „Rathaus Digital“-Dienstleistungen bieten Ihnen zahlreiche Services, die Sie bequem online nutzen können – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Viele Behördengänge lassen sich so schnell und unkompliziert digital erledigen.
In einigen Fällen ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben weiterhin eine persönliche Vorsprache im Rathaus oder eine Unterschrift erforderlich. Die entsprechenden Hinweise finden Sie direkt im jeweiligen Online-Verfahren. Je nach Vorgang können Sie die anfallenden Gebühren unmittelbar online bezahlen – beispielsweise per PayPal oder Lastschrift. So sparen Sie Zeit und erledigen vieles flexibel und stressfrei.
Sollten Sie dennoch eine persönliche Vorsprache im Rathaus wünschen oder sollte diese erforderlich sein (z. B. bei der Beantragung eines Personalausweises), können Sie für die Leistungen des Bürgerbüros bequem online einen Termin vereinbaren.
Für Termine bei anderen Fachabteilungen bitten wir Sie, diese telefonisch mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner zu vereinbaren.
Auch das Landratsamt Schweinfurt bündelt seine digitalen Leistungen an einem zentralen Ort – alle Online-Dienste finden Sie hier:
Nachfolgend finden Sie alle "Rathaus Digital"-Dienste der Gemeinde Waigolshausen und anderer Behörden:
Ausweise und Dokumente
Personalausweis oder Reisepass
Statusabfrage für beantragte Ausweisdokumente
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wenn Sie einen Ausweisdokument beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren. Hierzu benötigen Sie die Ausweisnummer und das Ausstellungsdatum Ihres Dokuments. In der Regel erhalten Sie diese Informationen bei der Antragstellung auf einem gesonderten Schreiben oder auf Ihrer Rechnung (Ausstellungsdatum = Rechnungsdatum).
Verlusterklärung eines Ausweisdokumentes
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen. Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.
Vollmacht zur Abholung eines Ausweisdokumentes
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Mit dieser Vollmacht können Sie eine andere Person mit der Abholung Ihres Ausweisdokumentes beauftragen.
Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter zur Ausstellung eines Ausweisdokumentes
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Für die Ausstellung eines Ausweisdokumentes bei Minderjährigen benötigen wir die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (auch wenn diese zusammenleben). Die Einwilligung stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und das Dokument korrekt ausgestellt werden kann.
Antrag auf Befreiung der Ausweispflicht gemäß Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Nach dem Personalausweisgesetz (PAuswG) können Personen unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Ausstellung eines Personalausweises befreit werden. Ein entsprechender Antrag muss schriftlich gestellt werden, damit die Befreiung offiziell geprüft und erteilt werden kann.
Führungszeugnis
Beantragung eines Führungszeugnises
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses hier beantragen.
Meldewesen
Wohnsitzanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Mit diesem Service haben Sie die Möglichkeit sich voll elektronisch bei der Gemeidne Waigolshausen anzumelden. Die Meldebescheinigung erhalten Sie in diesem Fall per Email. Die entsprechenden Änderungsaufkleber für Ihren Ausweis und Reisepass erhalten Sie postalisch. Eine Vorsprache im Rathaus ist nicht mehr erforderlich
Erforderlich: elektronischer Personalausweis oder eID-Karte sowie eine BayernID oder BundID
Anmeldung einer Nebenwohnung in der Gemeinde
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Dieser Service stellt lediglich eine Voranmeldung dar. Nach der aktuellen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und diese entweder persönlich oder postalisch an die Gemeinde übermitteln.
Voranmeldung Statuswechsel (Wechsel von Haupt- bzw. Nebenwohnungen)
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Dieser Service stellt lediglich eine Voranmeldung dar. Nach der aktuellen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und zur Änderung Ihrer Ausweisdokumente noch einmal persönlich das Rathaus aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu alle gültigen Ausweisdokumente mit.
Abmeldung einer Nebenwohnung
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Dieser Service stellt lediglich eine Vormerkung dar. Nach der aktuellen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und diese entweder persönlich oder postalisch an die Gemeinde übermitteln.
Abmeldung ins Ausland
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wenn Sie ins Ausland umziehen, ist eine Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde erforderlich.
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Als Wohnungsgeber (Vermieter oder Hausverwaltung) können Sie den Ein- oder Auszug einer meldepflichtigen Person (eines Mieters) auch online bestätigen.
Vollmacht Wohnsitzänderung
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Sollten Sie Ihre Wohnsitzänderung nicht persönlich durchführen können, haben SIe hier die Möglichkeit eine andere Person mit der Änderung zu beauftragen.
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wenn ein minderjähriges Kind umzieht, benötigen wir gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten. Diese Einverständniserklärung stellt sicher, dass der Umzug des Kindes korrekt gemeldet und alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Auskünfte oder Bescheinigungen aus dem Melderegister
Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Die einfache Meldebescheinigung dient zur Bestätigung des aktuellen oder eines früheren Wohnsitzes in Waigolshausen.
Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Die erweiterte Meldebescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung über bestimmte im Melderegister gespeicherte Daten, die zur Vorlage bei Behörden (z.B. Standesamt bei Eheschließung) benötigt wird. Der Unterschied zur einfachen Meldebescheinigung besteht darin, dass die erweiterte Meldebescheinigung neben den Angaben zum Wohnsitz zusätzlich weitere Daten (z. B. Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion usw.) enthalten kann.
Beantragung einer Meldebescheinigung zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Über diesen Service können Sie eine kostenfreie Meldebescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen.
Einfache Melderegisterauskunft
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, eine Melderegisterauskunft zu beantragen.
Auskunfts- oder Übermittlungssperren
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Mit einer Übermittlungssperre können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten ausschließen.
Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssprerre
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.
Bitte bringen Sie die erforderlichen Dokumente mit (z.B. Polizeianzeige, Gerichtsurteil, usw.).

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Straßenverkehr
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO)
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wenn Sie gemeindliche Straßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO).
Antrag auf Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wenn Sie gemeindliche Straßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis. Dies gilt insbesondere auch für die Aufstellung eines Container.
Antrag auf Parkausweis für Schwerbehinderte
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Mit der Eintrag der Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis oder versorgungsärztliche (nicht: hausärztliche) Feststellung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales können Sie hier einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen.
Antrag auf Einrichtung einer Parkplatzabsperrung für einen Umzug in Halteverbotszonen
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Sofern Sie eine Parkplatzabsperrung für einen Umzug in Halteverbotszonen benötigen, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich.
Antrag auf Erlaubnis zur Plakatierung
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Für die Plakatierung wird in der Gemeinde Waigolshausen eine Genehmigung benötigt.
Antrag auf Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 29 Abs. 2 StVO
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen ist gemäß § 29 Abs. 2 StVO eine Genehmigung erforderlich. Mit dem Antrag wird geprüft, dass die Durchführung sicher und rechtlich zulässig ist.
Gaststättenrecht und Veranstaltungen
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.
Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.
Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Sperrzeit und Nachtruhe
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.
Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit und Nachtruhe
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.
Veranstaltung für die Homepage der Gemeinde melden
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Über den Veranstaltungsmelder können Veranstaltungen auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden.
Fischereiwesen
Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.
Feuerwehrwesen
Antrag auf Erstattung von Leistungen beim Feuerwehrdienst
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Als Arbeitgeber können Sie die Erstattung von Leistungen beantragen, die einem/einer Arbeitnehmer/in weitergezahlt wurden, während diese/r Feuerwehrdienst geleistet hat oder eine Verdienstbescheinigung online übermitteln.
Antrag auf Erstattung bzw. Zuschuss für Feuerwehrstiefel
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Feuerwehrdienstleistende können sich die Anschaffungskosten für selbst beschaffte Feuerwehrstiefel erstatten lassen bzw. hierfür einen Zuschuss erhalten.
Aufnahmeantrag Freiwillige Feuerwehr
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Fundwesen
Fundbüro online
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben können Sie dem Fundbüro eine Verlustmeldung übermitteln.

Bildung, Gesundheit, Gesellschaft und Soziales
Bildung
Antrag auf Gastschulbesuch
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.
Volkshochschulkurse
Für Sie zuständig: VHS Schweinfurt, Gemeinde Waigolshausen
Volkshochschulen (VHS) sind Einrichtungen der öffentlichen Erwachsenenbildung. Die große Bandbreite der Angebote ist ausgerichtet an den Orientierungs-, Bildungs- und Qualifizierungsinteressen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Vereine
Änderungen Vereinsverzeichnis
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Über dieses Formular haben Sie die Möglichkeit, uns Neueintragungen, Löschungen oder Änderungen für das Vereinsregister auf unserer Homepage
Soziales
Deutsche Rentenversicherung - Beratungstermin vereinbaren
Für Sie zuständig: Deutsche Rentenversicherung
Sie können sich auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung über viele Themen online informieren. Sie können einen Beratungstermin online vereinbaren und viele Leistungen der Deutschen Rentenversicherung bequem von zu Hause erledigen.
Deutsche Rentenversicherung - Online-Rechner
Für Sie zuständig: Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen einige Berechnungsprogramme an. So können Sie beispielsweise mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen, den regulären Beginn und die Höhe Ihrer Altersrente ermitteln.
Wohngeld - Antrag auf Mietzuschuss
Für Sie zuständig: Landratsamt Schweinfurt
Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten.
Finanzen, Steuern und Abgaben
Allgemeines Finanzwesen
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Hier können Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Antrag auf Stundung/Aussetzung der Vollziehung
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gemeinde nicht nachkommen können, haben Sie hier die Möglichkeit die Stundung von Forderungen, die Aussetzung der Vollziehung oder den Erlass von Ansprüchen zu beantragen.
Steuern
Zustellvollmacht für Steuerbescheide
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Hier können Sie eine Zustellvollmacht für gemeindliche Steuerbescheide erteilen.
Erklärung über einen Eigentumswechsel
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Hier können Sie einen Eigentumswechsel erklären.
Anmeldung eines Hundes (Hundesteuer)
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Mit dieser Leistung können Sie Ihren Hund für die Hundesteuer anmelden.
Abmeldung eines Hundes (Hundesteuer)
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Mit dieser Leistung können Sie Ihren Hund für die Hundesteuer abmelden.
Antrag auf Ausstellung einer neuen Hundesteuermarke
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Mit dieser Leistung können Sie eine neue Hundesteuermarke beantragen.
Entwässerung
Antrag auf Abrechnung eines zusätzlichen Wasserzählers für die Eigengewinnungsanlagen (Brunnen oder Zisternen)
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Für Eigengewinnungsanlagen wie Brunnen oder Zisternen kann die Abrechnung durch ein zusätzlicher Wasserzähler beantragt werden. Der Antrag ermöglicht eine separate Abrechnung des selbst gewonnenen Wassers und stellt sicher, dass der Verbrauch korrekt erfasst wird.
Meldung von Zählerständen
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Bei der Verwendung von separaten Wasserzählern für Gartenwasser, Zisternenwasser, Brunnenwasser ist eine Meldung der Zählerstände erforderlich.
Antrag zum Einbau eines Gartenwasserzählers
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Das durch die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung bereitgestellte Wasser können Sie auch zur Gartenbewässerung nutzen. Mit Hilfe eines Gartenwasserzählers haben Sie die Möglichkeit Abwassergebühren zu sparen.
Förderwesen
Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Herstellung einer Regenwassernutzungsanlage
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Die Gemeinde Waigolshausen unterstützt durch Ihre Förderrichtlinie den Einbau von Regenwassernutzungsanlagen.

Gewerbe
Gewerbeanzeige bzw. -meldungen
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Sie können diesen Dienst zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Eine Vorsprache im Rathaus ist nicht mehr erforderlich.
Gewerbezentralregisterauskunft
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Mit dieser Leistung können Sie eine Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter beantragen.
Antrag auf Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Sie können im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung die Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine stellvertretende Person beantragen.
Antrag auf Festsetzung eines Marktes
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
Politik und Wahlen
Internetwahlschein (Briefwahl online)
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.
Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wenn Sie bei Wahlen mithelfen möchten, können Sie sich auch online melden bzw. bewerben.
Ratsinformationssystem (RIS)
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Über Bürger- und Ratsinformationssysteme haben Sie die Möglichkeit, Informationen über die kommunalen Gremien online abzurufen.
Anmeldung zur Bürgersprechstunde
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Mit diesem Online-Verfahren können Sie einen Termin beim ersten Bürgermeister anfragen.
Bürgerantrag
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ (Bürgermeister oder Gemeinderat) verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit zu befassen.
Standesamt und Friedhofsverwaltung
Friedhofswesen
Einverständniserklärung zur Beisetzung in eine Grabstätte
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein. Sofern die Beisetzung in einer vorhandenen Grabstätte erfolgen soll, benötigt die Gemeinde eine Einverständniserklärung des Inhabers des Nutzungsrecht.
Erklärung über die Umschreibung eines Grabnutzungsrechts
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein. Sofern dieses Nutzungsrecht umgeschrieben werden soll bzw. muss, kann die Umschreibung über diesen Dienst erklärt werden.
Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Die Gemeinde Waigolshausen hat in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen. Mit dieser Online-Dienstleistung kann diese Genehmigung für das Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragt werden.
Standesamt
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen
Für Sie zuständig: Standesamt des Markt Werneck
Wenn Sie einen Nachweis über eine Geburt, eine Eheschließung oder den Tod einer Person benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Personenstandsurkunde beantragen. Sofern die Geburt, die Eheschließung oder der Tod im Gebiet der Gemeinde Waigolshausen liegt, ist hierfür das Standesamt des Marktes Werneck zuständig. Mit Hilfe dieses Online-Dienstes können Sie Personenstandsurkunden (z.B. Geburts- Heirats- oder Sterbeurkunden) online bestellen.
Anzeige einer Geburt
Für Sie zuständig: Standesamt des Markt Werneck
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Sofern die Geburt im Gebiet der Gemeinde Waigolshausen liegt, ist hierfür das Standesamt des Marktes Werneck zuständig.
Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes
Für Sie zuständig: Standesamt des Markt Werneck
Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben. Sofern die Geburt im Gebiet der Gemeinde Waigolshausen liegt, ist hierfür das Standesamt des Marktes Werneck zuständig.
Beantragung einer Bescheinigung über die Anzeige eines Sterbefalls
Für Sie zuständig: Standesamt des Markt Werneck
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen. Sofern der Tod im Gebiet der Gemeinde Waigolshausen liegt, ist hierfür das Standesamt des Marktes Werneck zuständig.
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Für Sie zuständig: Standesamt des Markt Werneck
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Sofern die Eheschließung durch den Ersten Bürgermeister der Gemeinde vollzogen werden soll, ist hierfür das Standesamt des Marktes Werneck zuständig.

Bauen, Wohnen und Leben
Bauen
Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.
Anzeige über die Fertigstellung eines Bauvorhabens
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Nach Abschluss eines Bauvorhabens muss die Fertigstellung gemäß den geltenden Vorschriften gemeldet werden. Die Anzeige stellt sicher, dass das Bauvorhaben offiziell erfasst und alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre bei verfahrensfreien Bauvorhaben
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Bodenrichtwerte Bayern
Bebauungspläne
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt
Auf der Seite des Landratsamtes Schweinfurt finden Sie die Bebauungspläne für das Gemeindegebiet Waigolshausen.
Erklärung zum Ausbau eines Dachgeschosses
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Kostenübernahme für die Verlegung eines Hausanschlusses/Abwasser
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.
Anforderung amtlicher Lageplan zur Bauvorlage
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" wird häufig zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt. Dieser kann beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.
Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Wenn eine Firma öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung der Gemeinde beantragen.
Bürger-Geoinformationssystem
Für Sie zuständig: Landratsamt Schweinfurt
Leben
Änderungsmeldung Müllgefäße
Für Sie zuständig: Landratsamt Schweinfurt
Die Abfallentsorgung wird von vom Landratsamt Schweinfurt wahrgenommen. Sofern Sie eine Änderung der Müllgefäße benötigen oder erstmalig Müllgefäße beantragen wollen, können Sie dies über diesen Online-Dienst beantragen.
Abfall-App des Landkreises Schweinfurt
Für Sie zuständig: Landratsamt Schweinfurt
Die Abfallentsorgung wird von vom Landratsamt Schweinfurt wahrgenommen. Über die Leerung der Müllgefäße können Sie sich mit der Abfall-App informieren.
Weitere Online-Vorgänge oder Formulare
Bescheid-Widerspruch
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Mit Hilfe dieses Online-Dienstes können Sie einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Gemeinde Waigolshausen einlegen.
Mängelmelder
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Mit dem Mängelmelder können vorhandene Mängel im Ortsgebiet einfach, sicher und schnell online gemeldet werden.
Sicheres Kontaktformular
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Mit dem Sicheren Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit verschlüsselt mit uns in Verbindung zu treten.
Anfrage auf Grundlage von Informationsrechten
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO
Für Sie zuständig: Gemeinde Waigolshausen
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