Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Vorstandswahl - Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

22.​06.​2026 um Uhr

Dorferneuerung Hergolshausen 3

Gemeinde Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt

Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 Abs. 4 Satz 1 des Geset­zes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)

Bekanntmachung und Ladung

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Hergolshausen 3 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen. 

Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am:

Montag, 22.06.2026, um 19:00 Uhr,    
Ort: Kastanienstr. 9, 97534 Waigolshausen OT Hergolshausen.

Tagesordnung

1.      Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens

2.      Wahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter

3.      Allgemeine Aussprache

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 4 festgesetzt.

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 8 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben in der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.

Würzburg, 29.04.2026

gez. Sonja Ludwig

 

Veranstaltungsort

DJK Hergolshausen

Kastanienstr. 9
97534 Waigolshausen OT Hergolshausen

09722 2616
09722 3375
0151 56161782

E-Mail:

 

Veranstalter

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

 
Fehlt eine Veranstaltung? Hier melden!

Defibrillator

Defibrillator am Standort Feuerwehrhaus Waigolshausen 
 
Der Defibrillator ist selbsterklärend und kann zu jeder Tages- und Nachtzeit abgeholt werden, um Leben zu retten.
 
Sponsoren, die zur Beschaffung des Defibrillators beigetragen haben: Sponsorenliste
Defibrillator

Newsletter

Unser kostenloser Newsletter erreicht Sie 1 x monatlich und wird Sie über alles wichtige rund um Waigolshausen informieren.

 

Darin enthalten sind zum Beispiel Veranstaltungen und wichtige Meldungen.

 

Natürlich können Sie das Abonnement des Newsletters jederzeit und ohne anfallende Kosten beenden.

Gemeinde Waigolshausen

Kirchstraße 8

97534 Waigolshausen

 

Tel: 09722 9111-0

Fax: 09722 9111-20

E-Mail:

 

Öffnungszeiten

Montag:ganztags geschlossen
Dienstag:

07:30 - 12:00 Uhr

14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch:07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:

07:30 - 12:00 Uhr

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag:07:30 - 12:00 Uhr
 

 

Für Dienstleistungen im Rathaus vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Für viele Dienstleistungen im Bürgerservice können Sie Termine online vereinbaren. In allen anderen Bereichen bitten wir Sie, sich telefonisch an den entsprechenden Ansprechpartner zu wenden.