Aufgrabungsgenehmigung
Allgemeine Informationen
Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis. Eine Sonderform stellen Aufgrabungen nach dem Telekommunikationsgesetz dar. Für diese gelten besondere Regeln.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Aufbruchgenehmigung
Ansprechpartner
BauamtKirchstr. 8
97534 Waigolshausen
Herr Martin Dürr
Zimmer 9 09722 9111-12
09722 9111-20